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Wo Sie uns finden

Ressort Denkmalspflege

Kněžská 19

370 92 České Budějovice (Budweis)

Leiter des Ressorts Denkmalspflege

4. Stock – Büro Nr. 509

Abteilung der staatlichen Denkmalsverwaltung

4. Stock – Büro Nr. 511, 512 

Wirtschafts- und Kontrollabteilung

4. Stock – Büro Nr. 510

Sprechstunden

Montag:  8:00 – 17:00

Mittwoch:  8:00 – 17:00

Freitag:   8:00 – 11:30

Organisationsschema

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Tätigkeit des Ressorts

Das Ressort Denkmalspflege gewährleistet die Ausübung der staatlichen Verwaltung im Bereich der Denkmalspflege für die Stadt České Budějovice und die entsprechenden Gemeinden in übertragener und erweiterter Zuständigkeit, jedoch auch die Wahrnehmung der Denkmalspflege in eigenständiger Kompetenz.  

Tätigkeit der Abteilung

Die Abteilung der staatlichen Denkmalsverwaltung gewährleistet
  1. die Ausübung der staatlichen Verwaltung im Bereich der Denkmalspflege für die Stadt České Budějovice und die entsprechenden Gemeinden in übertragener und erweiterter Zuständigkeit  
  2. die Ausübung der staatlichen Bauaufsicht bei der Erneuerung von Kulturdenkmälern unter dem Aspekt der Denkmalspflege  
  3. die Aufsicht im Umfange ihrer Zuständigkeit bzgl. der Einhaltung des Gesetzes, der Auferlegung von Bußgeldern
  4. Stellungnahmen zu Linienbauten  
  5. Stellungnahmen zur Gebietsplandokumentation unter dem Aspekt der Denkmalspflege
  Die Wirtschafts- und Kontrollabteilung gewährleistet u. a.:
  1. Informationen über Programme zur finanziellen Unterstützung der Wiederherstellung kultureller Denkmäler
  2. die Ausübung der staatlichen Bauaufsicht bei der Erneuerung von Kulturdenkmälern unter dem Aspekt der Denkmalspflege  
  3. die Aufsicht im Umfange ihrer Zuständigkeit bzgl. der Einhaltung des Gesetzes, der Auferlegung von Bußgeldern
  4. die Verwaltung des Budgets des Ressorts  
  5. die Ausübung der staatlichen Verwaltung im Sinne des Gesetzes Nr. 122/2004 Slg., über Kriegsgräber und Gedenkstätten  
  6. Tätigkeiten in Verbindung mit der Konstituierung von Kulturdenkmälern und die Führung der Evidenz  
 sowie ferner u. a.:
  1. die Durchführung der administrativen Tätigkeit für das Ressort Denkmalspflege bei der Erstellung von Materialien und Unterlagen für den Rat der Stadt und die Stadtvertretung
  2. die Durchführung der Aktualisierung des Programms der Regenerierung des städtischen Denkmalschutzgebietes České Budějovice und des Programms der Regenerierung  der ländlichen Denkmalschutzzone Rožnov
  3. die Schaffung der Gemeindestrategie der Denkmalspflege und die Erarbeitung von Unterlagen für die Pläne und Programme der Widerherstellung kultureller Denkmäler  
  4. die Einbringung von Anträgen bzgl. der Errichtung einer juristischen Person oder Niederlassung  für die Wiederherstellung kultureller Denkmäler
  5. die Sicherstellung der Zusammenarbeit der Stadt České Budějovice mit der Vereinigung historischer Sitze Böhmens, Mährens und Schlesiens  
  6. die Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen und -organisationen zum Zecke der Präsentation kultureller und historischer Werte der Stadt
  7. die Sicherstellung bauhistorischer Erkundungen, einschließlich der Durchführung von Ausschreibungen, und die Erstellung von Vertragsentwürfen für die Tätigkeit des Ressorts Denkmalspflege
  8. die Ausübung der Denkmalspflege in eigener Kompetenz auf dem gesamten Gebiet des administrativen Einzugsgebietes der statutarischen Stadt České Budějovice
  9. die vollverantwortliche Zuständigkeit für die Gewährung finanzieller Dotationen für die Erhaltung und Wiederherstellung kultureller Denkmäler gemäß § 16 des Gesetzes Nr. 20/1987 Slg., über die staatliche Denkmalspflege, in der Fassung der späteren Vorschriften, sowie gemäß der Durchführungsverordnung Nr. 66/1988 Slg., zur Durchführung des Gesetzes über die staatliche Denkmalspflege, in der Fassung der späteren Vorschriften
  10. die Führung der Evidenz  jenes Vermögens der statutarischen Stadt České Budějovice, das zum Kulturdenkmal erklärt wurde, sowie die Gewährleistung seiner Widerherstellung (Statuen)
  11. die Führung der Evidenz der Kriegsgräber im Verwaltungsbezirk der Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit  
  12. die Zusammenarbeit mit der Denkmalskommission des Rates der Stadt und der Arbeitsgruppe für die Regenerierung des städtischen Denkmalschutzgebietes Č. Budějovice

Für die Arbeit des Ressorts maßgebende Gesetze

Die grundlegende Rechtsvorschrift des Schutzes des kulturellen Erbes sind das Gesetz Nr. 20/1987 Slg. über die staatliche Denkmalspflege, in der Fassung der späteren Änderungen, enthalten in den Gesetzen Nr. 242/1992 Slg., Nr. 361/1999 Slg., Nr. 61/2001 Slg., Nr. 122/2000 Slg., Nr. 132/2000Slg., Nr 146/2001 Slg., Nr. 320/2002 Slg., Nr. 18/2004 Slg., Nr. 186/2004 Slg., Nr. 1/2005 Slg., Nr. 3/2005 Slg., der Befund der Verfassungsgerichtes der Tschechischen Republik Nr. 240/2005 Slg., das Gesetz Nr. 186/2006 Slg. und die Durchführungsverordnung  Nr. 66/1988 Slg., das Gesetz Nr. 455/1991 Slg., über die gewerbliche Unternehmung, das Gesetz Nr. 71/1994 Slg., über die Veräußerung und die Ausfuhr von Gegenständen kulturellen Wertes, das Gesetz Nr. 344/1992 Slg., über das Liegenschaftskataster der Tschechischen Republik, das Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, das Gesetz Nr. 183/2006 Slg., über die Gebietsplanung und Bauordnung (Baugesetz), das Gesetz Nr. 203/2006 Slg., über einige Arten der Förderung der Kultur, sowie über die Änderung einiger, hiermit in Zusammenhang stehender Gesetze, ferner das Gesetz Nr. 122/2004 Slg., über Kriegsgräber und Gedenkstätten.

Wichtige Informationen des Ressorts

Internetseiten der Stadt:

http://www.c-budejovice.cz

Die Kulturdenkmäler sind im Zentralen Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Tschechischen Republik eingetragen, das die Fachorganisation des Nationalen Instituts für Denkmalspflege Prag führt

( Tel. 257 010 111 )

Unentgeltliche Hilfe gewähren den Eigentümern kultureller Denkmäler ferner die Mitarbeiter der Fachorganisation des Nationalen Instituts für Denkmalspflege České Budějovice

Last modified by: Jana Kadlecová (KadlecovaJ at c-budejovice dot cz)
Last modified: 01.04.2008