Struktur des Bereiches
Bereichsleiter
Dipl-Ing. Luboš Lacina
Sekretariat des Bereiches
Milena Navrátilová
Abteilung Gebietsplanung und Architektur
Leiterin der Abteilung
Bc.Jana Sládková
Abteilung für gebietsanalytische Unterlagen
Leiter der Abteilung ÚAP
Dipl-Ing. Jiří Borovka, Ph.D.
Organisationsstruktur
Dokument im PDF-Format (97kB)
Wo Sie uns finden
Bereich Gebietsplanung und Architektur
Gebäude des historischen Rathauses
Hauptplatz Nám. Přemysla Otakara II. Nr. 1,2
370 92 České Budějovice
Leiter des Bereiches Gebietsplanung und Architektur
4.Stock - Büro Nr. 404
Sekretariat
4.Stock - Büro Nr. 403
Abteilung Gebietsplanung und Architektur
4. Stock - Büro Nr. 401, 401a, 401b, 401c
Leiter des Bereiches
Dipl.-Ing. Luboš Lacina
Tel.: 38 680 3001
E-Mail: lacinal at c-budejovice dot cz
Sekretariat des Bereichsleiters
Milena Navratilová
Tel: 38 680 3002
E-Mail: navratilm at c-budejovice dot cz
Leiterin der Abteilung
Jana Sládková
Tel.: 38 680 3008
E-Mail: sladkovaj at c-budejovice dot cz
Abteilung für gebietsanalytische Unterlagen
Leiter der Abteilung ÚAP
Ing. Jiří Borovka, Ph.D.
Tel.: 38 680 3009
E-Mail: borovkaj at c-budejovice dot cz
Tätigkeit des Bereiches
Der Bereich Gebietsplanung und Architektur gewährleistet die Ausübung der staatlichen Verwaltung im Bereich der Gebietsplanung für die Stadt České Budějovice und die jeweiligen Gemeinden in der erweiterten Kompetenz auf der Grundlage ihres Antrages, und gewährleistet auch die Vorbereitung der Unterlagen für die Tätigkeit in eigenständiger Kompetenz in der Gebietsplanung, in der die Genehmigungskompetenz zur Gänze der Stadtvertretung vorbehalten ist.
Die grundlegende Mission des Bereiches Gebietsplanung und Architektur ist die Erstellung, die Verwaltung, Instandhaltung und Archivierung der Gebietsplandokumentation und der Gebietsplandokumente, sowie ferner die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bereich Verkehrsengineering im regionalen Bereich.
Tätigkeit der Abteilungen
Abteilung Gebietsplanung und Architektur
1. Ist das Organ der Gebietsplanung
2. Ist verpflichtet, die Gebietsplandokumentation und die Gebietsplandokumente im Einklang zu den Bedürfnissen der Entwicklung des Stadtgebietes zu erstellen
- auf eigene Initiative
- auf Weisung des übergeordneten Organs
- auf Vorschlag der Stadtvertretung
3. Ist mitwirkendes Organ der staatlichen Verwaltung bei der Entscheidung in Angelegenheiten des Gebiets- und Baugenehmigungsverfahrens, der Bekanntgaben an das Bauamt, und hinsichtlich der Änderungen in der Nutzung eines Gebäudes.
4. Auf der Grundlage der genehmigten Gebietsplandokumentation legt die Abteilung verbindliche Regeln für die Bautätigkeit fest.
5. Gewährleistet die Expertentätigkeit für Gemeindeorgane, für juristische und natürliche Personen.
6. Arbeitet bei der Erstellung der Gebietsplandokumente und der Gebietsplandokumentation höherer Stufe mit.
7. Für Gemeinden im Einzugsgebiet des beauftragten Gemeindeamtes kann sie auf Verlangen der Gemeinde im Sinne § 14 des Baugesetztes eine Gebietsplandokumentation erstellen.
8. Gewährleistet das Programm der Regenerierung der Plattenbau-Wohngebiete.
Tätigkeiten des Verkehrsengineerings
1. Gewährleistet die Vorbereitung der Verkehrspolitik der Stadt.
2. Ist mitwirkendes Organ der staatlichen Verwaltung bei der Entscheidung in allen Angelegenheiten von Verkehrsbauten.
3. Gewährleistet die regelmäßige Analyse der Verkehrssituation in der Stadt, organisiert Verkehrszählungen.
4. Gewährleistet die Erstellung von Verkehrstudien, die die Verkehrssituation in der Stadt verbessern sollen.
5. Gewährleistet die Expertentätigkeit im Bereich des Verkehrs für die Organe der Gemeinde, für juristische und natürliche Personen.
6. Gewährleistet unter dem fachlichen Aspekt die Tätigkeiten in Verbindung zum Gesetz 258/2000 Slg., über den Schutz der öffentlichen Gesundheit im Bereich des Verkehrs.
Gesetze, nach denen sich der Bereich richtet
Die grundlegenden Rechtsvorschriften sind insbesondere das Gesetz Nr. 50/1976 Sb. über die Gebietsplanung und die Bauordnung (Baugesetz), in der gültigen Fassung und die Verordnung Nr.
135/2001 über Gebietsplandokumente und die Gebietsplandokumentation, in der gültigen Fassung.