Über den Bereich

Struktur des Bereiches

Bereichsleiter

Dipl-Ing. Luboš Lacina

Sekretariat des Bereiches

Milena Navrátilová

Abteilung Gebietsplanung und Architektur

Leiterin der Abteilung

Bc.Jana Sládková

Abteilung für gebietsanalytische Unterlagen

Leiter der Abteilung ÚAP

Dipl-Ing. Jiří Borovka, Ph.D.

Organisationsstruktur

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Wo Sie uns finden

Bereich Gebietsplanung und Architektur

Gebäude des historischen Rathauses

Hauptplatz Nám. Přemysla Otakara II. Nr. 1,2

370 92 České Budějovice

Leiter des Bereiches Gebietsplanung und Architektur

4.Stock - Büro Nr. 404

Sekretariat

4.Stock - Büro Nr. 403

Abteilung Gebietsplanung und Architektur

4. Stock - Büro Nr. 401, 401a, 401b, 401c

Leiter des Bereiches

Dipl.-Ing. Luboš Lacina

Tel.: 38 680 3001

E-Mail: lacinal at c-budejovice dot cz

Sekretariat des Bereichsleiters

Milena Navratilová

Tel: 38 680 3002

E-Mail: navratilm at c-budejovice dot cz

Leiterin der Abteilung

Jana Sládková

Tel.: 38 680 3008

E-Mail: sladkovaj at c-budejovice dot cz

Abteilung für gebietsanalytische Unterlagen

Leiter der Abteilung ÚAP

Ing. Jiří Borovka, Ph.D.

Tel.: 38 680 3009

E-Mail: borovkaj at c-budejovice dot cz

Tätigkeit des Bereiches

Der Bereich Gebietsplanung und Architektur gewährleistet die Ausübung der staatlichen Verwaltung im Bereich der Gebietsplanung für die Stadt České Budějovice und die jeweiligen Gemeinden in der erweiterten Kompetenz auf der Grundlage ihres Antrages, und gewährleistet auch die Vorbereitung der Unterlagen für die Tätigkeit in eigenständiger Kompetenz in der Gebietsplanung, in der die Genehmigungskompetenz zur Gänze der Stadtvertretung vorbehalten ist.

Die grundlegende Mission des Bereiches Gebietsplanung und Architektur ist die Erstellung, die Verwaltung, Instandhaltung und Archivierung der Gebietsplandokumentation und der Gebietsplandokumente, sowie ferner die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bereich Verkehrsengineering im regionalen Bereich.

Tätigkeit der Abteilungen

Abteilung Gebietsplanung und Architektur

1.  Ist das Organ der Gebietsplanung

2.  Ist verpflichtet, die Gebietsplandokumentation und die Gebietsplandokumente im Einklang zu den Bedürfnissen der Entwicklung des Stadtgebietes zu erstellen

-  auf eigene Initiative

-  auf Weisung des übergeordneten Organs

-  auf Vorschlag der Stadtvertretung

3.  Ist mitwirkendes Organ der staatlichen Verwaltung bei der Entscheidung in Angelegenheiten des Gebiets- und Baugenehmigungsverfahrens, der Bekanntgaben an das Bauamt, und hinsichtlich der Änderungen in der Nutzung eines Gebäudes.

4.  Auf der Grundlage der genehmigten Gebietsplandokumentation legt die Abteilung verbindliche Regeln für die Bautätigkeit fest.

5.  Gewährleistet die Expertentätigkeit für Gemeindeorgane, für juristische und natürliche Personen.

6.  Arbeitet bei der Erstellung der Gebietsplandokumente und der Gebietsplandokumentation höherer Stufe mit.

7.  Für Gemeinden im Einzugsgebiet des beauftragten Gemeindeamtes kann sie auf Verlangen der Gemeinde im Sinne § 14 des Baugesetztes eine Gebietsplandokumentation erstellen.

8.  Gewährleistet das Programm der Regenerierung der Plattenbau-Wohngebiete.

Tätigkeiten des Verkehrsengineerings

1. Gewährleistet die Vorbereitung der Verkehrspolitik der Stadt.

2. Ist mitwirkendes Organ der staatlichen Verwaltung bei der Entscheidung in allen Angelegenheiten von Verkehrsbauten.

3.  Gewährleistet die regelmäßige Analyse der Verkehrssituation in der Stadt, organisiert Verkehrszählungen.

4.  Gewährleistet die Erstellung von Verkehrstudien, die die Verkehrssituation in der Stadt verbessern sollen.

5.  Gewährleistet die Expertentätigkeit im Bereich des Verkehrs für die Organe der Gemeinde, für juristische und natürliche Personen.

6.  Gewährleistet unter dem fachlichen Aspekt die Tätigkeiten in Verbindung zum Gesetz 258/2000 Slg., über den Schutz der öffentlichen Gesundheit im Bereich des Verkehrs.

Gesetze, nach denen sich der Bereich richtet

Die grundlegenden Rechtsvorschriften sind insbesondere das Gesetz Nr. 50/1976 Sb. über die Gebietsplanung und die Bauordnung (Baugesetz), in der gültigen Fassung und die Verordnung Nr.

135/2001 über Gebietsplandokumente und die Gebietsplandokumentation, in der gültigen Fassung.

Last modified by: Jiří Chlebana (ChlebanaJ at c-budejovice dot cz)
Last modified: 10.04.2008