Über den Bereich

Tätigkeit des Ressorts

Die Tätigkeit des Bauamts richtet sich nach dem Gesetz Nr. 183/2006 GBl., das seit 1.1.2007 gültig ist, und nach den jeweiligen Durchführungsverordnungen.

Abteilung für Planfeststellungsverfahren

Die Abteilung für Planfeststellungsverfahren gibt den Bauzulassungsbescheid zur Errichtung eines Bauwerks oder einer Einrichtung, über die Änderung der Gebietsnutzung, über die Bauänderung und über die Änderung des Einflusses eines Bauwerks auf die Gebietsnutzung, über die Abtrennung oder Zusammenlegung von Grundstücken und über die Schutzzonen heraus. Hierzu gehören ebenfalls das vereinfachte Planfeststellungsverfahren, der Gebietsbeschluss und die Gebietsplanungsinformation und die Pflicht des Bauamts, das Bauwerk hinsichtlich seines Einflusses auf die Umwelt zu beurteilen.

 

Abteilung für Bauordnung

In diese Abteilung gehören: Genehmigung und Anmeldung der Bauwerke, der Terraingestaltungen, der Einrichtungen und Instandsetzungsarbeiten, Änderungen der Bauwerke vor deren Fertigstellung, Nutzung der Bauwerke – Bauabnahmebeschlüsse, vorzeitige Nutzung der Bauwerke, Probebetriebe, Änderungen in der Nutzung der Bauwerke, Beseitigung der Bauwerke, der Terraingestaltungen und Einrichtungen, Bauaufsicht und Sonderkompetenzen des Bauamts, wie z.B. Kontrollbesichtigungen der Bauwerke, notwendige Sicherstellungsarbeiten, notwendige Herrichtungen, Instandsetzung der Bauwerke, Ausräumung der Bauwerke u.ä. sind.

 

Abteilung der Enteignungsbehörde, der Delikte und der staatlichen Aufsicht

Sie führt die Verfahren nach dem Gesetz Nr. 184/2006 GBl. über den Entzug oder die Einschränkung des Eigentumsrechts zum Grundstück oder zum Bauwerk. Das Enteignungsverfahren wird von der Enteignungsbehörde geführt, die das Gemeindeamt der Gemeinde mit erweitertem  Zuständigkeitsbereich nach dem Gesetz Nr. 314/2002 GBl. über die Festlegung der Gemeinden mit dem beauftragten Gemeindeamt und über die Festlegung der Gemeinden mit erweitertem Zuständigkeitsbereich in der Fassung des Gesetzes Nr. 387/2004 GBl. ist. Durch diese Bestimmung wurde an unser Amt auch das Enteignungsverfahren für weitere Gemeinden und für weitere 5 Bauämter übertragen, wie Lišov, Ledenice, Hluboká nad Vltavou, Zliv und Rudolfov.

Der weitere Inhalt der Tätigkeit dieser Abteilung ist die eingegliederte Bestimmung über die staatliche Aufsicht in Angelegenheiten der Bauordnung, die Einhaltung des Baugesetzes, dessen Durchführungsvorschriften, Beschlüsse und danach herausgegebenen Maßnahmen,  die Ausübung des Zuständigkeitsbereichs des Organs der öffentlichen Verwaltung und die Tätigkeit der autorisierten Inspektoren zu beaufsichtigen. Das Aufsichtsorgan ist ebenfalls nach der neuen Rechtsregelung mit notwendigen Kompetenzen zum Erzwingen der Schaffung einer Abhilfe bei festgestellten Mängeln ausgestattet, die bis zur Entscheidung über die Aufhebung der Ausübung der rechtswidrigen Tätigkeit gehen. Es geht um eine wichtige und im weitesten Sinne des Baugesetzes neue Berechtigung, deren Ziel die Verbesserung der Ordnung und die Erhöhung der Sicherheit und der Disziplin im Bauwesen ist. Der Inhalt dieser Abteilung ist ebenfalls die Verhandlung von Delikten.

 

Das Bauamt des Magistrats der Stadt České Budějovice verwaltet als Gemeinde mit übertragenem Zuständigkeitsbereich insgesamt 54 Gemeindeämter, die insgesamt 104 Gemeinden und die statutarische Stadt České Budějovice selbst besitzen, auf deren Territorium unter anderem das städtische Denkmalschutzgebiet – České Budějovice;  ländliche Denkmalschutzgebiet – Holašovice, Malé Chrášťany, Mazelov, Plástovice, Záboří; ländliche Denkmalschutzzonen – Rožnov, Bošilec, Břehov, Dobčice, Dynín, Lipanovice, Opatovice, Vitín; Landschaftsschutzzone – Římovsko; Landschaftsschutzgebiete – Blanský les und Gebiet um Třeboň befinden.

Mit wem arbeitet das Bauamt zusammen?

Das Bauamt und andere Organe, die die Verfahren realisieren und die die Beschlüsse nach dem Baugesetz herausgeben, sowie auch andere Organe der Staatsverwaltung, die in den Sachen Aufbau die Verfahren durchführen, die Beschlüsse oder Stellungnahmen nach den Sondervorschriften herausgeben, sind zur Kooperation verpflichtet. Es handelt sich um sog. „betroffene Organe“ (BO)

 

Die häufigsten betroffenen Staatsverwaltungsorgane:

Feuerwehr der Region Südböhmen, Nádražní 52b , České Budějovice

Kreis-Hygienestation der Region Südböhmen, Na Sadech 25, České Budějovice

Kreisamt der Region  Südböhmen – U Zimního stadionu 1952/2, České Budějovice

Gebietsarbeitsinspektorat für die Region Südböhmen und  Vysočina mit Sitz in Č. Budějovice, Vodní 21, České Budějovice

VUSS Pardubice, Abschnitt für Verwaltung der unbeweglichen Infrastruktur Č. Budějovice, Dvořákova 12, České Budějovice

Magistrat der Stadt České Budějovice

-  Ressort für Verkehr und Straßenwirtschaft (Kněžská 19)

-  Ressort für Umweltschutz

-  Ressort für Denkmalschutzpflege (Kněžská 19)

Bahnbehörde, Bausektion, Gebiet Plzeň,  P.O. Box 258, Plzeň

Polizei der Tschechischen Republik – Bezirksdirektion – Verkehrsinspektorat, Pražská 5, České Budějovice

 

Was nicht vergessen werden sollte?

Juristische Personen, natürliche Personen und Verwaltungsorgane sind bei der Beantragung, der Errichtung, beim Projektieren, bei der Genehmigung, bei der Realisierung, bei der Bauabnahme, bei der Nutzung und bei der Entsorgung der Bauwerke verpflichtet, nach den allgemeinen technischen Anforderungen an das Bauwesen, nach den allgemeinen technischen Anforderungen, die die Nutzung der Bauwerke von den Personen mit  beschränkter Mobilitäts- und Orientierungsfähigkeit sicherstellen (Verordnung Nr. 369/2001 GBl.) und nach den technischen, durch die Durchführungsvorschriften festgelegten Anforderungen („allgemeine technische Anforderungen“) zu verfahren.

 

Übergeordnetes Organ des Bauamts:

Das übergeordnete Organ des Bauamts beim Magistrat der Stadt České Budějovice ist das Kreisamt – Südböhmische Region, Ressort für regionale Entwicklung, Raumordnungsplanung, Bauordnung und Investitionen, Abteilung der Bauordnung,  U Zimního stadionu 1952/2, České Budějovice.
Last modified by: Pavel Jakeš (JakesP at c-budejovice dot cz)
Last modified: 10.07.2008